
Der Brandschutz
Innerhalb des Arbeitsplatzes ist er einer der wichtigsten voraussetzungen der Arbeitsgeber.
Der Feuerlöscher enteht aus:
A) Tank: Erhält Feuerlöschermittel, Pulver, CO2, Wasser, Schaum, etc;
B) Ventil: Reguliert den Fluss des Löschmittels;
C) Schlauch: Leitet den Fluss des Mittels was im Tank enthaltet ist;
D) Löschmittel
E) Etikett
Das Feuerlöscher Etikett trägt die Angabe der Löschmittel und Lösch Klassen; In der Gebrauchsanweisung sind vorhanden; die Warnungen; allgemeine Warnhinweise und Bauartzulassung ; der Name des Unternehmens verantwortlich. Das Jahr der Herstellung ist auf dem Hals oder an der Unterseite des Löschers gestempelt.
Die Feuerlöscher klassifizieren sich nach:
− Löschmittelinhaltstyp und die Kapazität der verschiedenen Brennstoffen ;
– Menge Gehalt vom Löschmittel;
– Löschmittel Typ
Bei der Wahl, welchen Feuerlöscher kaufen muss man wissen welche Feuerart in den Bereichen auftreten können
LöschInhaltsMenge
Die Feuerlöscher die bis zu 18kg wiegen sind tragbare Feuerlöscher.
Propellantentyp
Die Mehrheit der Feuerlöschern enthalten Treibmittel für den Ausstoß abstimmen .Die Regeln erlauben das man Luft oder Sauerstoff als Treibmittell verwenden darf, Offensichtlich sind die besten Treibmittel (Stickstoff, Kohlendioxid, Argon, etc …).
Im allgemeinen wird der Stickstoff der in der Luft ist für Feuerlöscher unter Dauerdruck und sind daher in direktem Kontakt mit dem Löschmittel verwendet.
Kohlendioxid, das auf der anderen Seite fast immer in geschlossenen Behältern aufbewahrt wird (intern oder extern Zylinder Feuerlöscher), kommt nur in Kontakt mit dem Löschmittel nur beim Gebrauch.
Dies hat den Vorteil, dass die Löschgeräte an Stellen zu positionieren, wo keine Druckbehälter sind weil im fallen koennte er kaputt geheh. Aber der einzige Nachteil, ist das er teurer ist. Der einzige fall von Kraftloeschmitteln ist Kohlendioxid das er im fluessigen Zustand bei Atmosphaerendruck gepeichert wird. In gasfoermigen Zustand verlaesst er das Loeschmittel schneller den Feuerloescher mit dem Druckprinzip und mit wenig Kraft.
Das unter Druck stehende Löschgerät wird mit einem Messgerät ausgestattet, um in der Lage sein die Effizienz ständig zu überprüfen.
Spezifische technische Standards definieren, auch die Mindestdauer des Betriebs der Feuerlöscher.
INHALTE UND KAPAZITÄT zur Löschung verschiedener Brände
• Im allgemeinen wird Stickstoff in der Luft für Feuerlöscher unter Dauerdruck genutzt und sind daher in direktem Kontakt mit dem Löschmittel verwendet.
• Kohlendioxid, auf der anderen Seite, ist fast immer in geschlossenen Behältern (internen oder externen Feuerlöscher Zylindern ) gelagert.
• Pulverlöscher: enthält hauptsächlich Pulver das durch Salzverbindungen gebildet wird, wie Kaliumhydrogencarbonat oder Natriumhydrogencarbonat (geeignet für die Brandklassen B und C), Ammoniumsulfat und Monoammoniumphosphat (für Brände der Klasse A, B und C).
Das Pulver erstickt das Feuer, und die Kälte reagiert auf chemische Hemmungen.
Das polyvalente Pulver (Pulver A, B, C) ist das Löschmittel dass am häufigsten verwendetet wird geignet in elektrischen Anlagen und Geräten die unter Spannung liegen (in der Regel bis zu 1000 V), geeignet auch fur Materialien der Klasse A (Holz, Textilien, Papier, Kunststoff, etc …), brennbare Flüssigkeiten (Alkohol, Benzin, etc …);
• Hydrolöscher : erhält Wasser dies zur Kühlung des Kraftstoffs geeignet ist, es ist auch fuer Verdampfen von Wasser, wegen der Hitze durch das Feuer erzeugt. Er ist ist Brandklasse A vorhanden und ist nicht verwendbar für Material und Geräten unter Spannung, außer in besonderen Fällen ( die von spezifischen Tests durch technische vorgesehenen Norm UNI EN 3-7). Ebenso ist es nicht geeignet für die Lösch Klasse B Brände (brennbare Flüssigkeiten) und, in Abwesenheit von Frostschutzadditive , bei Temperaturen unter 0 ° C;
• Halogenierte Kohlenwasserstoffe (Halon Feuerlöscher): Dieser Typ von Feuerlöscher wird nicht mehr benutzt, weil sie zwischen den Verantwortlichen für das Ozonloch und Treibhauseffekt sind, können in der Klasse A verwendet werden feuert A-B-C;
• Schaum Feuerlöscher: Sie eignen sich für Brände der Klasse A und B und sind in der Regel nicht geeignet, fur Material und Geräten unter Spannung, da der Schaum aus verdünnten wässrigen Lösungen ist.
Wie erwähnt, wird die Eignung der Löscher zum Löschen von verschiedenen Arten von Feuer durch Piktogramme angezeigt. Mit der EN 2 von 2005 hat das CEN (Europäisches Komitee für die Nation), verschiedene Arten von Feuer entdeckt: (Feuerklasse)
A- Sind Brände, die durch feste Materialien, die Glut bilden (Holz, Papier, Kunststoffen, Textilien, Gummi, etc …) entstehen.
B- Sind Brände die von brennbaren Flüssigkeiten (Benzin, Diesel, Alkohol, etc …) entstehen.
C- Sind Brände die von brennbaren Gasen entstehen;
D- Sind Brände, die durch Metalle (Zink, Magnesium, Titan, etc …) entstehen.
E- Sind Benutzerfreundliche Feuerlöscher die genutzt werden in Anlagen die unter Spannung elektrischen Ausrüstung stehen (Keine Norm CEN erforderlich).
F- (Eingeführt im Jahr 2005) fuer Öle und Fette die Kochgeräten Feuer fingen.
Die Klasse E wird durch die Worte “Verwendung von elektrischen Geräten Versorgung” und nicht mit Piktogramm angezeigt. Für jede Klasse von Feuer, für das Löschgerät geeignet ist, hat eine Zahl, die die Löschkapazität anzeigt.
Tragbare Feuerlöscher
Brandfälle führen immer wieder zu Katastrophen mit erheblichem Ausmaß. Der Entstehungsbrand ist der auslösende Faktor für die Brandfälle. Gelingt es den Entstehungsbrand zu löschen, so können umfangreichere Schäden und der Verlust von Menschenleben wirksam verhindert werden.
Der tragbare Feuerlöscher dient zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Wird dieses Feuerlöschgerät richtig eingesetzt, ist es ein ideales Mittel zur Bekämpfung von Entstehungsbränden.
Im privaten Haushalt sind tragbare Feuerlöscher im Zusammenhang mit der Brennstofflagerung in einigen Bundesländern vorgeschrieben. Darüber hinaus wird empfohlen, auch in privaten Haushalten tragbare Feuerlöscher vorzuhalten.
In Betrieben schreibt die Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 ,,Allgemeine Vorschriften” die Vorhaltung und Gewährleistung der Einsatzbereitschaft zu jeder Zeit vor:
Zum Löschen von Bränden sind Feuerlöscheinrichtungen der Art und Größe des Betriebes entsprechend bereitzustellen und gebrauchsfertig zu erhalten. Sie dürfen durch Witterungseinflüsse, Vibrationen oder andere äußere Einwirkungen in ihrer Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden. Von Hand zu betätigende Feuerlöscheinrichtungen müssen jederzeit schnell und leicht erreichbar sein.
Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet werden und mindestens alle 2 Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Es ist zu beachten, daß in vielen Fällen aufgrund von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften, Verordnungen etc. kürzere Fristen für die Wartung und Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern einzuhalten sind.
Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern
Die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern dient der Sicherstellung der Funktionsbereitschaft. Sie umfaßt die Prüfung und Inspektion, Wartung, Instandsetzung der Feuerlöscher.
Die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern wird von einem Sachkundigen durchgeführt. Der Sachkundige muß für die Durchführung der Instandhaltung grundsätzlich schriftlich legitimiert sein.
Der Sachkundige übernimmt die Gewähr in sicherheitstechnischer und brandschutztechnischer Hinsicht für die ordnungsgemäße Prüfung, Wartung und Instandsetzung der ihm anvertrauten Feuerlöscher.
Bei dem Ablauf der Instandhaltung von Feuerlöschern ist zwischen Dauerdruck- und Aufladefeuerlöschern zu unter-scheiden.
Das Öffnen, Schließen und die anschließende Druckbeaufschlagung bei Dauerdruckfeuerlöschern ist aufwendiger als bei AufladefeuerIöschern.
Die normgerechte Instandhaltung von tragbaren FeuerIöschern hat folgenden Prüfumfang:
Die Schritte der Prüfung von <Aufladefeuerlöscher> sehen Sie hier
Bei Aufladefeuerlöscher wird der Druck im Feuerlöscherbehälter unmittelbar vor dem Gebrauch durch Öffnen einer innen liegenden Patrone oder außen anliegenden Flasche erzeugt.
Löschmittel: Pulver, Wasser,Schaum Treibmittel: meist CO2 aber auch N2
Die Schritte der Prüfung von Dauerdruck-Feuerlöscher sehen Sie hier
Der DD-Feuerlöscherbehälter steht ständig unter einem gespeicherten Druck. (`Spraydosenprinzip´)
Löschmittel: Pulver, Wasser, Schaum, CO2(gleichzeit Treibmittel, Gaslöscher)
Treibmittel: meist N2 (Stickstoff) aber auch Druckluft(z.B. bei Übungslöscher)
Allgemeines:
Feuerlöscherhalterung
Die Feuerlöscherhalterung ist, falls sie bei der Prüfung zugänglich ist, auf Beschädi-gungen und die Befestigung zu überprüfen.
lnstandhaltungsnachweis
Der Instandhaltungsnachweis ist neben oder unter der Beschriftung des Feuerlöschers nach DIN EN 3 anzubringen. Der lnstandhaltungsnachweis ist hinsichtlich der Abmessungen nach DIN 14406 Teil 4 aus zuführen.
Als Aufschrift sind folgende Angaben notwendig und zulässig:
Name und Anschrift des Sachkundigen und/oder der ihn autorisierenden Stelle (z.B. Arbeitgeber). Wird die autorisierende Stelle genannt, muß zusätzlich der Name des Sachkundigen oder seine Prüfernummer im unteren Feld angegeben sein (sofern Rechtsvorschriften nichts anderes vorschreiben).
Datum der Prüfung
Datum der Behälterinnenprüfung. In Verbindung damit ist im Innern eines Feuerlöschers mit dauerhafter Schrift anzugeben, wann und von wem der Behälter geöffnet wurde. Der Termin der nächsten Prüfung darf zusätzlich angegeben werden.
Sofern Rechtsverordnungen nicht ausdrücklich die Angabe des Tages verlangen, sind die Angabe von Monat und Jahr als Zeitangaben ausreichend. Die Verwendung von Plaketten ist zulässig.
Nur wenn alle aufgezeigten Prüfungen und Maßnahmen des Instandhaltungsvorganges gewissenhaft ausgeführt worden sind, ist davon auszugehen, daß die Funktionsbereitschaft des Feuerlöschers sichergestellt ist.
.
Normen und Vorschriften
• Arbeitsstättenverordnung ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände
• DIN EN 3 Tragbare Feuerlöscher
• DIN 14406 TeiI4 Tragbare Feuerlöscher: Instandhaltung
• TRB 502 Sachkundiger nach § 32 DruckbehV
• TRB 802 Druckbehälter, Druckbehälter nach Anhang II zu § 12 DruckbehV
• VBG 1 UVV Allgemeine Vorschriften
Wartung
Von der UNI 9994: 2003 wird erwartet, dass eine Reihe von Aktivitäten durchgeführtwerden, um eien Feuerlöscher zu halten, die in einem speziellen Register verzeichnet werden, ist in der Veräußerung der Kontrollstellen erforderlich.
Es gibt verschiedene Wartungsphasen:
Überwachung: Kann nur durchgefuert werden durch ausgebildetes Personal dies jenach Feuerloescher ein Etikett drauf klebt das erklaert das der Feuerloescher geprueft ist.
Kontrolle: Kann nur durchgefuert werden durch ausgebildetes Personal, die Kontrolle wird alle ein halbes Jahr durchgefuert das der Feuerloesch im Fall der Not verwendbar ist. In dieser Kontrolle wird der Feuerloescher angeschaut und wird der Druck geprueft mit einem Manometer und das Gewicht.
Prüfung:
- Allgemeiner Zustand, Sauberkeit
- Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschriftung
- Armaturen, Schläuche und Sicherungen
- Fälligkeit von Prüffristen nach der Druckbehälterverordnung
Behälter der Dauerdrucklöscher und Gaslöscher und deren druckbeaufschlagte Ausrüstungsteile müssen nach der Druckbehälterverordnung der wiederkehrenden Prüfung durch Sachverständige (TÜV) unterzogen werden. - Schutzanstrich, Korrosionserscheinungen
- Kunststoff-Formteile auf Beschädigungen, Brüche, Verformungen, Risse, Verfärbungen
- Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen
- Gewicht oder Volumen des Löschmittels
- Gewindeanschlüsse hinsichtlich mechanischer Beschädigungen und Gängigkeit
- Weitere Verwendbarkeit oder Wiederverwendbarkeit des Löschmittels und Beschaffenheit des Innenraums des Löschmittelbehälters durch Sichtprüfung (entfällt bei Kohlensäure). Auch wenn dies bei Dauerdrucklöschern mit dem Löschmittel Pulver zweifelsfrei – in Eigenverantwortung des Sachkundigen – ohne Öffnen des Löschmittelbehälters beurteilt werden kann, muß der Löschmittelbehälter in einem Zeitabstand geöffnet werden, der nicht länger als 4 Jahre sein darf; dabei ist Abschnitt 4.2.3 DIN 14 406 beachten.
- Sicherheitseinrichtungen hinsichtlich Beschädigungen und Korrosionserscheinungen
- Dichtstellen und Dichtungen
- Kanäle und Leitungen, durch die Löschmittel und/oder Treibmittel transportiert werden, hinsichtlich Beschädigungen, Korrosionserscheinungen und freien Durchgang
- Angaben im Innenraum des Behälters dauerhaft anbringen, wann und von wem der Behälter geöffnet wurde.
- Bei Aufladelöschern Druck oder Gewicht des Treibgases
- Funktionsbereitschaft des Löschers wieder herstellen, soweit erforderlich durch Instandsetzung, Dauerdrucklöscher auch hinsichtlich Dichtheit prüfen.
- Beschriftung nach Abschluß der Instandhaltung (siehe Abschnitt 4 DIN 14 406) und/oder dem Füllen (siehe Abschnitt 5 DIN 14 406) anbringen.
- Löscherhalterung – sofern bei Prüfung zugänglich – hinsichtlich Beschädigung und der Befestigung prüfen.
Instandsetzung: Bei der Prüfung festgestellte Mängel müssen beseitigt und defekte Bauteile ausgetauscht werden. Diese Arbeiten sollten je nach Vorgabe nur mit Einverständnis des Auftraggebers ausgeführt werden.
Füllen:
Das Füllen entspricht im Prinzip dem Prüfen/Instandsetzen. Es werden aber zusätzlich neues Lösch- und Treibmittel benötigt. Bei älteren Löschern nach DIN14406 dürfen nur Typ-zugelassene Lösch- und Treibmittel verwendet werden. Bei neueren Feuerlöschern nach EN3 dürfen nur die auf dem Löscher angegebenen original Lösch- und Treibmittel verwendet werden!
Die Angaben der Prüf- und Füllanleitung / Vorschrift des Geräteherstellers ist unbedingt zu beachten.